Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der HANDON dressed to sell GmbH
Geltungsbereich
Alle
Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf
Grundlagen dieser Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen (AGB). Diese AGB
gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrück-lich vereinbart werden. Von diesen AGB abweichende
Bedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der HANDON
dressed to sell. GmbH schriftlich bestätigt wurden. Mit seinem
Vertragsangebot erklärt sich der Kunde mit dieser Vertragsgrundlage
ausdrücklich einverstanden.
Vertragsschluss
(1)
Unsere Angebote sind hinsichtlich Leistungen, Menge und Nebenleistungen
freibleibend, d.h. es handelt sich nicht um Vertragsanträge, sondern
lediglich um Aufforderungen an den Kunden, seinerseits ein Angebot
abzugeben. Abwei-chendes kann sich nur aus einem ausdrücklich erklärten
Bindungswillen ergeben. Schweigen auf einen Antrag bindet uns nicht,
auch wenn wir mit dem Kunden bereits in laufender Geschäftsbeziehung
stehen. Solange wir dem Kunden keinen Vertragsantrag gemacht haben bzw.
einen Vertragsantrag des Kunden angenommen haben, bleibt der
ander-weitige Verkauf der Ware vorbehalten.
(2) Die dem Vertrag
zugrunde liegenden Eigenschaften des Lieferungs- oder
Leistungsgegenstandes ergeben sich ausschließlich aus den jeweiligen
Angaben unserer Beschreibung des Vertragsgegenstands im Internet.
Abweichungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
(3) Für uns tätige Vermittler sind nicht berechtigt, uns bindende Erklärungen abzugeben.
Preise, Lieferung, Zahlung
(1)
Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Lager am Firmensitz in EURO
ohne die in der Bundesrepublik Deutsch-land jeweils gültige gesetzliche
Mehrwertsteuer, ohne Versand- bzw. Transportkosten oder sonstige
Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart
wurde. Die Mehrwertsteuer wird zu dem am Tag der Rechnungsstel-lung
geltenden Satz berechnet.
(2) Verpackungen werden Eigentum des
Kunden und von der HANDON dressed to sell. GmbH in den Versandkosten
berechnet. Verpackungs- und Versandkosten trägt der Kunde. Diese sind
abhängig von der Versandart, der Zahlungs-art, dem Gewicht und dem
Versandziel. Sie werden in unserem Vertragsantrag berechnet und
ausgewiesen.
(3) Die HANDON dressed to sell. GmbH ist jederzeit zu
Teilleistungen und –Lieferungen berechtigt. Bei Teillieferungen, die
durch die HANDON dressed to sell. GmbH veranlasst oder angeboten
werden, erfolgen Nachlieferungen versand-kostenfrei. Bei speziellen
Kundenwünschen zur Aufteilung der Lieferung werden zusätzlich die
Versandkosten für jede Teillieferung berechnet.
(4) Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Kunden voraus.
(5) Eine Versendung erfolgt für und auf Risiko des Kunden.
(6)
Bei einer von uns nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch einen
Vorlieferanten sind wir berechtigt, vom Ver-trag zurückzutreten. In
diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich über die
Nichtverfügbarkeit der Ware infor-mieren und seine Gegenleistungen
zurückerstatten. Daraus kann der Kunde keine Schadensersatzansprüche
herleiten. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf
der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die
Ver-sandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist.
(7) Tagesfristen beinhalten nur Werktage.
(8)
Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer,
außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B. Betriebsstörungen
durch Feuer, Wasser, und ähnliche Umstände; Ausfall von
Produktionsanlagen und Maschinen; Streik und Aussperrung; Mangel an
Material, Energie, Transportmöglichkeiten; behördlichen Eingriffe
verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer
Verpflichtungen durch diese Umstände gehindert werden, die Lieferfrist
um eine angemessene Zeit. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei
unseren Lieferanten eintreten.
(9) Der Rechnungsbetrag wird bei Übergabe der Ware fällig. Skonti, Rabatte etc. bedürfen einer schriftlichen Verein-barung.
(10)
Die HANDON dressed to sell. GmbH behält sich vor, in begründeten
Einzelfällen oder bei Ablehnung der Zahlung durch Kreditinstitute oder
Anbieter der jeweiligen Zahlungsart den Auftrag nur gegen Zahlung per
Nachnahme, Vor-kasse oder Zug um Zug auszuführen.
(11) Kosten, die
durch Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Deckung oder
aufgrund vom Kunden falsch übermittelter Daten entstehen, werden dem
Kunden berechnet.
(12) Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt
in jedem Fall nur erfüllungshalber. Alle anfallenden Einziehungs-spesen
werden dem Käufer berechnet.
(13) Gerät der Kunde mit einer Zahlung
in Verzug, so hat er, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte,
Ver-zugszinsen in gesetzlicher Höhe zu zahlen. Der Schuldner einer
Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb
von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder
gleichwertigen Zahlungsaufstellung leis-tet.
(14) Ein
Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben
Vertragverhältnis beruht. Die Zu-rückbehaltung von Zahlungen durch den
Käufer wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist
aus-geschlossen. Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen,
die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(15)
Für den Fall, dass Teilzahlung vereinbart wurde, wird automatisch der
gesamte Kaufpreis zur Zahlung fällig, wenn der Kunde mit einer Rate um
mehr als 14 Tage in Verzug gerät. Die Zahlung einer Rate gilt stets als
Annahme eines Angebots der HANDON dressed to sell. GmbH auf
Ratenzahlung.
Gefahrübergang, Abtretungsverbot
(1)
Sofern nichts anderes vereinbart ist, haben wir erfüllt mit
Bereitstellung der Ware zur Abholung für den Kunden und entsprechender
Information an den Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald
die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden
ist oder zur Versendung unsere Betriebsräume verlassen hat, und zwar
auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Dies gilt unabhängig davon,
ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die
Frachtkosten trägt. Ist die Ware am Lager und verzögert sich die
Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten
haben, so geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der
Versandbereitschaft auf den Kunden über.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
Eigentumsvorbehalt
(1)
Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum
geht erst dann auf den Kunden über, wenn wir wegen aller unserer
Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, dem Liefervertrag, sowie
solcher, die im Zu-sammenhang mit dem Kaufobjekt stehen, befriedigt
worden sind. Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld
geleistet und verrechnet.
(2) Soweit der Wert aller
Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe
aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, werden wir auf
Wunsch des Kunden einen angemessenen Teil der Siche-rungsrechte
freigeben.
Mängelhaftung
(1) Die Ansprüche des
Käufers wegen Mängeln an der Kaufsache richten sich nach den
gesetzlichen Regelungen in-nerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit
sich aus dem Nachstehenden nichts anderes ergibt.
(2) Mängelansprüche verjähren innerhalb von einem Jahr nach Ablieferung der Ware.
(3)
Der Kunde hat die Ware nach Ablieferung durch den Verkäufer
unverzüglich, spätestens aber innerhalb von fünf Werktagen, zu
untersuchen und hierbei festgestellte Mängel schriftlich zu rügen.
Ansprüche des Kunden auf Mängel-haftung sind ausgeschlossen, wenn der
Kunde offensichtliche Mängel nicht innerhalb von zwei Wochen nach
Übergabe schriftlich gerügt hat. Später entdeckte Mängel sind ebenfalls
unverzüglich schriftlich zu rügen. Unterlässt der Käufer eine Anzeige
eines Mangels, gilt die Ware in Ansehung dieses Mangels als genehmigt,
sofern nicht der Mangel durch uns arglistig verschwiegen worden ist.
Dies gilt neben Mängeln auch für Mengenabweichungen und
Falschlieferungen.
(4) Weist der Liefergegenstand einen Sachmangel
auf, so sind wir berechtigt, Nacherfüllung durch Beseitigung des
Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu bewirken. Dem
Besteller bleibt ausdrücklich das Recht vorbehal-ten, bei Fehlschlagen
der Nacherfüllung das Entgelt zu mindern oder nach seiner Wahl vom
Vertrag zurückzutreten.
(5) Wir orientieren uns grundsätzlich bei
der Produktion von Kleidung an handelsüblichen Größen, eine Garantie
für genaue Passform wird grundsätzlich nicht übernommen. Evtl. Kosten
für nachträgliche Änderungen, die durch uns so-wie Dritte vorgenommen
werden müssten, gehen ausschließlich zu Lasten des Bestellers.
(6)
Die Haftung für Schäden, die durch unsachgemäß vorgenommene
Veränderungen, Eingriffe oder Reparaturversu-che seitens des Kunden
oder Dritten entstanden sind, ist ausgeschlossen.
(7) Die Abtretung
von Mängelansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Kunde
die von uns gelieferten Ar-tikel an Dritte, ist ihm untersagt, wegen
der damit verbundenen gesetzlichen bzw. vertraglichen Mängelansprüchen
an uns zu verweisen.
(8) Ist der Kunde Kaufmann, berühren
Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn,
ihre Berechtigung ist durch uns schriftlich anerkannt oder
rechtskräftig festgestellt.
(9) Die HANDON dressed to sell. GmbH
haftet nicht für die gewöhnliche Abnutzung der Ware sowie Mängel, die
durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung bzw.
außergewöhnliche Nutzungsumstände entstehen.
Garantie
Wird
dem Kunden über die gesetzlichen Mängelansprüche hinaus eine Garantie
gewährt, so kann er vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen
Zusage aus dieser Garantie keine Ansprüche auf Rücktritt, Minderung
oder Schadensersatz herleiten, sondern nur Ansprüche auf Nachbesserung.
Ebenfalls kann er hieraus keinen Anspruch auf kostenlosen Aus-tausch
gegen Neuware oder auf Ersatzware für die Zeit der Reparatur herleiten.
Die Garantiefrist beginnt mit der Ü-bergabe der Ware an den Kunden und
wird durch eine Nachbesserung weder gehemmt noch tritt hierbei ein
Neube-ginn des Fristlaufes ein. Ohnehin bestehende gesetzliche
Ansprüche werden durch diese Regelung nicht ausgeschlos-sen.
Haftung
(1)
Unsere Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadenersatz ist
uneingeschränkt gegeben, wenn eine uns zurechenbare Pflichtverletzung
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Soweit eine uns
zurechenbare Pflichtverletzung auf einfacher Fahrlässigkeit beruht und
eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt ist, ist die
Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt, der
typischerweise in vergleichbaren Fällen ein-tritt. Im übrigen ist die
Haftung ausgeschlossen.
(2) Die Haftung nach den Bestimmungen des
Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt. Unberührt bleibt auch die
Haf-tung wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(3) Des
weiteren haften wir einschränkungslos, wenn und soweit wir eine
Beschaffenheitsgarantie abgegeben oder ei-nen Mangel arglistig
verschwiegen haben.
Rücktritt
Treten wesentliche
Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein, die
Zweifel an seiner Zah-lungsfähigkeit begründen, ist die HANDON dressed
to sell. GmbH berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder ihre
Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und dem Käufer eine
angemessene Frist für die Leistung von Vorauszah-lungen oder die
Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist ist die
HANDON dressed to sell. GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Datenschutz
(1)
Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit dem
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Gesetz über den Datenschutz
bei Telediensten (TDDSG).
(2) Der Kunde ermächtigt die HANDON
dressed to sell. GmbH und ist damit einverstanden, die im Zusammenhang
mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden im Sinne
der Datenschutzgesetze zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
(3)
Die HANDON dressed to sell. GmbH speichert und verwendet die
persönlichen Daten des Kunden zur Abwicklung der Aufträge und
eventueller Reklamationen. Die E-Mail-Adresse des Kunden nutzt die
HANDON dressed to sell. GmbH nur für Informations-Schreiben zu den
Aufträgen und zur Kundenpflege sowie, falls vom Kunden gewünscht, für
eigene Newsletter.
(4) Die HANDON dressed to sell. GmbH gibt keine
personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon
sind Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung
von Daten erfordern. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der
übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum.
(5) Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespei-cherten Daten.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
(1) Für Verträge mit Kaufleuten wird als Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung Overath vereinbart.
(2)
Sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen Wohnsitz innerhalb der
Europäischen Union hat, ist Köln alleiniger Ge-richtsstand für alle
Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien, auch für Wechsel- und
Scheckklagen mit der Maßga-be, dass wir auch berechtigt sind, am Ort
des Sitzes des Kunden zu klagen.
(3) Es gilt ausschließlich
deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts und
des einheitlichen Kaufgesetzes.
Änderungen, Nebenabreden, salvatorische Klausel
(1)
Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf dieses
Schriftformerfordernis.
(2) Sollte eine dieser Bestimmungen
unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche
wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen
Zweck weitgehend erreichen.
Stand 21.04.2006